Dienstleistungen

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Schnellübersicht


Koordination gemäß Baustellenverordnung
- SiGeKo -

Warum wir:

  • Erhöhung der Rechtssicherheit durch die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
  • Gezielte Einflussnahme auf potentielle Unfallgefahren
  • Vermeidung von Störfällen und Havarien
  • Störungsfreie Bauabläufe durch gezielte gewerkeübergreifende Koordination


Beschreibung:

Das Unfall- und Gesundheitsrisiko am Bau ist hoch. Wer erfolgreich bauen möchte, braucht die richtigen Partner in puncto Sicherheit. Als Bauherr, Bauleiter oder Bauunternehmer tragen Sie eine Mitverantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen und sind bei allen größeren Baumaßnahmen verpflichtet einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Pflicht ist in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) festgeschrieben und gilt sowohl für Neubau- als auch für Umbaumaßnahmen.


Bereits in der Planungsphase kann der SiGeKo mit seinen Empfehlungen entscheidend dazu beitragen, die Unfallgefahr zu reduzieren. Bei der anschließenden Ausführung ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen.

Arbeitsschutz Schürmann übernnimmt diese Pflichten kompetent, bedarfsgerecht und effizient mit diesen Leistungen:


  • Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
  • Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Vorankündigung, Baustellenordnung, Fahrordnung, SiGe-Plan)
  • Organisation und Durchführung von Baustellenbegehungen mit Protokollierung
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk


Arbeitsschutz Schürmann berät Sie kompetent, bedarfsgerecht und effizient bei der Vermeidung oder Minimierung von Gefahren. Profitieren Sie dabei von unseren umfangreichen Erfahrungen und umfassendes Spezialwissen u. a. bei:


  • der Umsetzung der vielfältigen gesetzlichen Regelungen
  • der Erstellung der notwendiger Sicherheitsdokumentationen
  • der Ausarbeitung von Arbeits- und Sicherheitsplänen
  • der Erarbeitung von sicherheitstechnischen Stellungnahmen und Begutachtungen



Fachkraft für Arbeitssicherheit

Warum wir:

  • Wir unterstützen Sie von Anfang an: praxisnah, unkompliziert und zuverlässig.
  • Sie haben einen unabhängigen, erfahrenen Partner an Ihrer Seite
  • Sie erhalten alle Dienstleistungen aus einer Hand


Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit


Begehung der Unternehmensstätte zur Evaluierung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Protokollierung & Aufzeigen von möglichen Lösungs- und Optimierungsansätze, zur Gewährleistungen der richtigen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz.


Mitwirken an Arbeitsschutzausschusssitzungen


Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist eine Arbeitsschutzausschusssitzung
(ASA) Pflicht, für Unternehmen und Organisationen ab 20 Mitarbeitern.
Sitzungsmitglieder sind oftmals: der Geschäftsführer, eventuell der Betriebsrat, Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.


Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung


Alle Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regularien der Arbeitssicherheit zu befolgen. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung. Diese wird protokolliert und mit Optimierungsansätzen versehen.




Koordnation gemäß
DGUV 101 - 004 (BGR128)

Unsere Vorteile für Sie:

  • Erarbeitung des Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-Plan)
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Überprüfung der Dokumente der Sanierungsfirma (Vorsorgeuntersuchung, techn. Ausrüstung, Sachkunde)
  • Unterweisung
  • Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten


Beschreibung:

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gilt es, die gefahrstoffbedingten Gefahren für Arbeitnehmer und Umwelt zu minimieren oder zu beseitigen. Dafür muss der Bauherr einen Koordinator nach DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) einsetzen.

Der Koordinator nach DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524 berät und unterstützt den Bauherren bzw. die Bauleitung bei der Erstellung notwendiger Dokumente, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, der Umsetzung und Dokumentation von gefahrstoffbedingten Sanierungsmaßnahmen.


Sachkundeprüfungen für Spielplätze und Spielplatzgeräte

Unsere Vorteile für Sie:

  • Prüfung von Spielplätzen mit ortsfesten Spielplatzgeräten im öffentlichen Bereich und in Kindertagesstätten auf Einhaltung der normativen Anforderungen (erstmalig und wiederkehrend)
  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen
  • Beratung bei der Planung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen


Beschreibung:

Unfälle auf Spielplätzen lassen sich nicht komplett vermeiden. Zwar ereignen sich die meisten Unfälle, weil die Kinder ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen, aber auch wegen technischer Mängel, mangelnden Fallschutzes, Vandalismus oder Verschleiß. Als Betreiber eines Spielplatzes sind Sie für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Durch die regelmäßige Prüfung Ihrer Anlage durch die Experten von Arbeitsschutz Schürmann können Sie diese gewährleisten. 

Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den gültigen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Wer diese Pflichten verletzt, muss im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Auf Spielgeräten und -kombinationen, die im Freien aufgestellt sind, ist besonders zu achten. Ihnen setzen nicht nur Wind, Wetter und Vandalismus zu. Um Unfällen vorzubeugen und die Sicherheit zu gewährleisten, sind Betreiber verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Sicherheitsinspektionen von sachkundigen und erfahrenen Personen durchführen zu lassen.




Sachkundeprüfungen für Leitern und Tritte


Unsere Vorteile für Sie:

  • Rechtssichere Dokumentation der Prüfungen
  • Sie haben einen unabhängigen, erfahrenen Partner an Ihrer Seite
  • Sie erhalten alle Dienstleistungen aus einer Hand


Zielgruppe:

Alle Unternehmen, die für Ihre Mitarbeiter tragbare Leitern oder Tritte zur Verfügung stellen oder diese selbst nutzen, sind dazu verpflichtet, diese Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen, um das Unfallrisiko zu minimieren. Denn von Leitern und Tritte gehen im Berufsalltag aufgrund der erhöhten Arbeitsposition besondere Gefahren aus.

Ziel der Leiterprüfung nach DGUV ist es, sicherzustellen, dass sich die Steiggeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass größtmöglicher Arbeitsschutz gewährleistet wird. Außerdem müssen die Leitern bzw. Tritte nach ihrer Bauart für die jeweiligen Arbeiten in erhöhter Lage geeignet sein, denn ein hoher Anteil der Unfälle ist neben Fehlverhalten auf die Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen zurückzuführen.


Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften muss die Prüfung von Leitern und Tritten mit einer Sicht- und Funktionsprüfung mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person erfolgen. Die genauen Prüffristen richten sich nach:

 

  • Benutzungshäufigkeit
  • Beanspruchung
  • Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorherigen Prüfungen

 

Die Fristen der Leiterprüfung müssen durch eine beauftragte Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.


Sachkundige Unterstützung bei Gebäudeschadstoffen

Zielgruppe:

Als Experten zum Thema Gebäudeschadstoffe dienen wir Immobilienkäufern und-eigentümern, Bauherren, Architekten und Planern als Ansprechpartner und arbeiten mit diesen zusammen. Vernetzt mit nationalen und internationalen Fachkollegen haben wir langjährige Erfahrung in nahezu allen Belangen zum Thema Gebäudeschadstoffe.

Wir begleiten Sanierungsmaßnahmen und Rückbauprojekte.

Wir erstellen Rückbau- und Entsorgungskonzepte.

Wir halten bei der Ausführung der Maßnahmen den Kontakt zu den Fachbehörden.

Wir überwachen und kontrollieren die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen und achten auf die ordnungsgemäße Entsorgung der ausgebauten Schadstoffe.


Erfahrungen gesammelt haben wir hauptsächlich für die Schadstoffe bzw. Schadstoffgruppen

  • Asbest
  • KMF („künstliche Mineralfasern“)
  • PAK („polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“, z.B. in Teer, in Anstrichen, in Dachbahnen)
  • PCB („polychlorierte Biphenyle“ z.B. in Anstrichen, in Bauplatten, in Fugenmassen)
  • Insektizide, Fungizide wie DDT, Lindan, PCP
  • Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
  • HBCD (Styropor)


Die o.g. Stoffe wurden bis vor wenigen Jahren eingesetzt und sind auch jetzt in Gebäuden aus dieser Zeit noch vorhanden, es sei denn die Bauwerke wurden fachgerecht saniert.


Unsere Leistungen umfassen die

  • Erstberatung
  • Sanierungsbegleitung /-überwachung




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